über die Vorbereitungen zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 07. Mai 2020
Schrittweise Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab dem 07. Mai 2020 für die 4. Grundschulklassen sowie die Klassen der Primarstufe der Förderschulen
Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte, liebe Schüler,
gerne informieren wir Sie über die Entscheidungen des Schulministeriums NRW zur schrittweisen Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Grundschulen und Förderschulen ab dem 07. Mai 2020.
1. Für welche Schülerinnen und Schüler wird der Unterricht verpflichtend?
Am Donnerstag, dem 07. Mai 2020, öffnen die Grundschulen wieder für alle Schülerinnen und Schüler der 4. Klassen sowie die Förderschulen für ihre Primarstufe.
Wichtiger Hinweis: Der Unterricht wird nur während der regulären Unterrichtszeit, sprich am Vormittag, wiederaufgenommen. Die Einrichtungen des offenen Ganztags sind aktuell nur für die Notbetreuung geöffnet, d.h. Ihr Kind kann nicht automatisch am Nachmittag in die Trogata gehen.
2. Welche Maßnahmen zur Hygiene und Infektionsschutz werden ergriffen?
Zusätzlich zur täglichen Unterhaltsreinigung werden gerade die Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung führen könnten, z.B. Sanitäranlagen, Türkliniken und Treppenläufe etc. durch eine tägliche Reinigung und durch eine zusätzliche Flächendesinfektion dekontaminiert.
Es ist für hinreichende Handwaschmöglichkeiten für Ihre Kinder gesorgt. Die Sanitäranlagen bzw. Waschbecken sind mit ausreichend Seifenspendern ausgestattet. Im Eingangsbereich stehen Handdesinfektionsautomaten zur Verfügung
Es gelten wie bisher die üblichen Verhaltensregeln:
- Auf das Händeschütteln oder Umarmen soll verzichtet werden.
- Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten.
- Die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden waschen.
- Die Husten- und Nieß-Etikette (nur in den Ellenbogen, nicht in die Handflächen) ist zu beachten.
Das Tragen von Mund-/Naseschutz/Schutzmasken während des Unterrichts ist aus hygienischen Gründen nicht erforderlich. Bei Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs (Busse und Bahn) ist das Tragen eines Mundschutzes zwischenzeitlich verpflichtend, d.h., dass Ihr Kind auf jeden Fall einen Mundschutz dabeihaben bzw. tragen muss.
In der Anlage fügen wir eine Anleitung (auch in mehreren Sprachen) bei, wie solche Masken auch leicht selber herzustellen sind. Im Übrigen sind auch Tücher, Schals o.ä., die über Mund und Nase gezogen werden können, ausreichend.
3. Wie soll das Abstandsgebot in der Schule eingehalten werden?
Die Klassenverbände werden aufgeteilt, um kleinere Gruppen zu erreichen. Eine entsprechende Sitzordnung gewährleistet, dass der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Für die Pausen werden Pläne entwickelt, damit die für den Unterricht festgelegten Lerngruppen nicht vermischt werden. Die Schulleitungen werden entsprechende organisatorische Maßnahmen ergreifen, um eine bestmögliche Umsetzung zu gewährleisten.
4. Trogata, Notbetreuung und Übermittagsbetreuung
Wie bereits erwähnt, werden in der Trogata zurzeit nur Kinder in die Notbetreuung aufgenommen, deren Eltern aufgrund ihrer Berufsausübung einen entsprechenden Anspruch auf Notbetreuung gelten machen können.
Darüber hinaus steht dieses Angebot auch folgenden Personen offen:
- erwerbstätigen Alleinerziehenden
- Personen, die sich im Rahmen einer Schulausbildung nach § 1Abs. 2 Nr. 1 der Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO ) befinden
- Personen, die sich im Rahmen einer Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden
Das Notbetreuungsangebot gilt auch für Eltern und Sorgeberechtige, die bislang noch keinen Betreuungsvertrag mit einer Trogata-Einrichtung haben. Sollten Sie zu dem berechtigten Personenkreis gehören, sprechen Sie bitte die Leitung Ihrer SchulefTrogata direkt an. Von dort erhalten Sie auch die notwendigen Antragsunterlagen. Für die Notbetreuung werden keine Elternbeiträge erhoben. Eine Betreuung im offenen Ganztag – wie vor der Corona-Krise – ist derzeit noch nicht möglich.
Informationen, inwieweit die Übermittagsbetreuungen ihr Angebot im Rahmen der geltenden Bestimmungen wiederaufnehmen können, erhalten sie direkt über die jeweilige Schulleitung.
5. Was ist für den Schulweg zur beachten?
Nach Auskunft der RSVG läuft der Busverkehr ab dem 27.4. wieder nach regulärem Busfahrplan. Hier ist zu bedenken, dass die Busfahrer angehalten sind darauf zu achten, dass auch in den Bussen ein Abstand von 1,5 m eingehalten wird. Das bedeutet, dass deutlich weniger Fahrgäste in die Busse einsteigen dürfen. Daher kann es durchaus zu empfehlen sein, einen Bus früher – als sonst üblich zu wählen. Eine Handlungsempfehlung zum Verhalten in Bussen füge ich diesem Schreiben ebenfalls bei. An dieser Stelle sei noch einmal nachdrücklich auf alternative Verkehrsmittel wie das Fahrrad aber auch den Fußweg hingewiesen.
Um die Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebes zu einem Erfolg zu führen, bitte ich Sie, alle erforderlichen Regeln mit Ihrem Kind durchzusprechen. Nur wenn jeder die jetzt erforderlichen Verhaltensregeln befolgt, kann dieser Schritt in eine Normalität unseres Alltags gelingen. Über die nächsten Schritte zur Wiederaufnahme des Unterrichts berät die Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwoch, dem 06. Mai 2020.
Die Stadt Troisdorf ist gemeinsam mit den Schulleitungen bemüht, die Anordnungen des Landes in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit in der gebotenen Sorgfalt bestmöglich umzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
Tanja Gaspers
Erste Beigeordnete
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